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Samstag, 25. Mai 2013

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Fragen und Antworten zu ELENA

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1. Was ist ELENA?

ELENA (elektronisches Entgeltnachweisverfahren) ist der Name einer umstrittenen Zentraldatei mit den Sozialdaten deutscher Arbeitnehmer.

Eigentlich sollten ab 2012 dank dieses Verfahrens Einkommensnachweise elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischen Signatur erbracht werden. Arbeitgeber müssen dafür bereits seit Januar 2010 verpflichtend umfassende Daten ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung melden.

2. Warum ist ELENA grundgesetzwidrig?

Mittlerweile ist der Start-Termin aufgrund "organisatorischer und finanzieller Bedenken der Kommunen" allerdings um 2 Jahre auf 2014 verschoben worden.

Wegen des verspäteten Starts ist mit dem Hessischen Rundfunk (hr) nun der erste größere deutsche Arbeitgeber auf die Barrikaden gegangen. Nach hr-Auffassung sei "die Erhebung und Speicherung sämtlicher Daten aus 2010 und 2011 eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und damit grundgesetzwidrig".

In einem öffentlichen Protestbrief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und den Bundesbeauftragen für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte der hr, das zentrale Speichern - zumindest vorerst - zu beenden.

3. Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu ELENA?

Datenschützer laufen schon länger Sturm gegen dieses Datenmonstrum. Mit Unterstützung von über 22.000 Bürgern wurde im März 2010 Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht.

Einen Eilantrag gegen ELENA hatte das Bundesverfassungsgericht im September 2010 zwar abgelehnt, gab aber immerhin zu bedenken, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft".

4. Gibt es weitere Argumente gegen ELENA? Was sind die Gefahren für den Bürger?

Ja! Das größte Problem ist die mit der Datenkrake ELENA entstehende riesige Sammlung sensibler persönlicher Daten an zentraler Stelle.

ELENA stellt somit einen massiven Angriff auf die Privatsphäre der Arbeitnehmer dar. Es gibt kein Entkommen: Die Teilnahme am ELENA-Verfahren ist gesetzlich verpflichtend!

Informationen über Fehlzeiten, Kündigungsgrund oder eventuelle Abmahnungen (bei Kündigung) sollen in Zukunft ohne Wissen des Arbeitnehmers übermittelt werden können.

Eigentlich soll ELENA den Bürokratieabbau fördern. Arbeitsagenturen sollen per Mausklick das Recht eines Antragsstellers auf staatliche Unterstützung prüfen können. Aber Vorsicht: Darüber hinaus wollen die Politiker mit der Ausstattung der Bevölkerung mit Signaturkarten und qualifizierten Zertifikaten auch z.B. den Handel im Internet antreiben und sich somit fördernd für die Wirtschaft allgemein auswirken.

Natürlich weckt ein solch großer Datenspeicher aber auch ganz andere Begehrlichkeiten. Wer kann heute sagen, ob in Zukunft neben Krankenkassen, Sozialämtern und Studentenwerken nicht auch z.B. Polizei und Finanzamt Zugriff zu der Datensammlung erhalten könnten? Von den Gefahren eines Datenlecks - etwa infolge eines groß angelegten Hackerangriffs - ganz zu schweigen.

5. Gibt es in der Bundesregierung Kritik an ELENA?

Zum Glück ja! Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte schon im Mai 2010 die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen grundsätzlich infrage gestellt. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich für einen Stopp des Verfahrens stark gemacht. Herausgekommen ist bisher allerdings nur die Verschiebung des Starts. Das Datensammeln geht vorerst leider weiter.

6. Geplanter Ablauf des ELENA-Verfahrens

  • Beantragt ein Arbeitnehmer Sozialleistungen, wird er aufgefordert, sich eine Signaturkarte zu besorgen.
  • Die geeignete Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur wird bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter beantragt.
  • Diese Signaturkarte wird bei der so genannten "Registratur Fachverfahren", einer zentralen öffentlich-rechtlichen Stelle, angemeldet.
  • Die "Registratur Fachverfahren" verknüpft die ID des Zertifikates der für das ELENA-Verfahren angemeldeten Chipkarte mit der Rentenversicherungsnummer des Teilnehmers.
  • Der Arbeitgeber übermittelt monatlich bestimmte Daten seiner Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Die Übermittlung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
  • Wird der Arbeitnehmer arbeitslos oder will Wohn- oder Elterngeld beantragen, geht er mit seiner Signaturkarte zur zuständigen Abrufenden Stelle (Agentur für Arbeit, Wohn-, Elterngeldstelle). Diese fordert die für die Beantragung der jeweiligen Sozialleistung benötigten Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle an.
  • Die Zentrale Speicherstelle übermittelt nach Überprüfung aller Informationen die angeforderten Arbeitnehmerdaten an die Abrufende Stelle.
  • Die Abrufende Stelle verarbeitet die Daten, indem sie beispielsweise anhand der Entgelthöhe die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet.
    (Quelle: Wikipedia)
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