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Montag, 20. Mai 2013

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Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstößen im Internet

Noch vor kurzem hatten die Terror-Warnungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in weiten Politikerkreisen den Ruf nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung laut werden lassen. Eine mögliche Neuauflage der Internet-Überwachung wird aber vor allem von FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger torpediert. Nun überraschte de Maizière mit einem Gesetzesentwurf, mit dem die Persönlichkeitsrechte von Internetusern besser geschützt werden sollen.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Die Debatte um Google StreetView hat gezeigt, dass die Bundesbürger durchaus sensibel sind, wenn es um persönliche Daten geht. Auch der Umgang mit den Persönlichkeitsrechten bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ hat in der Vergangenheit schon öfter für Aufsehen gesorgt. Die Bundesregierung will den Datenschutz im Internet nun verbessern. Geplant ist unter anderem die Einführung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld. Die Höhe dieses Schmerzensgeldes soll sich - ein absolutes Novum im deutschen Zivilrecht - an der Höhe der erwarteten Gewinne des entsprechenden Unternehmens orientieren.

Kritik: Zu vage, zu viele Freiheiten

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass eine gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen nur bei Zustimmung durch den Betroffenen erfolgen darf bzw. dann, wenn es ein klar überwiegendes Interesse gibt. Außerdem soll die kommerzielle Veröffentlichung von Daten im Internet unterbunden werden, wenn diese ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil der Betroffenen ermöglichen würden. Kritiker bemängeln allerdings, dass der Gesetzesentwurf zu vage formuliert sei. Außerdem wolle de Maizière den Unternehmen zu viele Freiheiten lassen.

Widerspruch bei Google StreetView und Co.

Zeitgleich mit der Vorstellung des Gesetzesentwurfs aus dem Innenministerium hatten die wichtigsten Anbieter von Panorama-Bilderdiensten im Internet einen Vorschlag für einheitliche Verbraucherrechte veröffentlicht. Der Datenschutz-Kodex für Geodatendienste beinhaltet eine Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet, auf der sich die Bürger über die einzelnen Dienste informieren und wo sie bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können sollen. Zudem soll eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet werden.

"Do-Not-Track"-Funktion gegen unerwünschte Werbung

Auch in den USA ist der Datenschutz im Netz wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt. In einem 122 Seiten langen Bericht plädiert die US-Handelsaufsicht FTC, die in den USA auch die oberste Behörde für Konsumentenschutz ist, für eine "Do-Not-Track"-Funktion, wie die Futurezone berichtet. Diese soll Internetuser vor unerwünschter Werbung schützen. Browser etwa sollen in Zukunft auf einfache Weise so konfigurierbar sein, dass eine Verfolgung im Internet nicht mehr möglich ist.


Weiterführende Links:

Datenschutz im Internet - Gesetzentwurf des BMI zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht (PDF-File): http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Informationsgesellschaft/rote_linie.pdf?__blob=publicationFile

Spiegel-Artikel "Datenschutz im Internet": http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,732938,00.html

BITKOM stellt Kodex für Geodatendienste vor: http://www.bitkom.org/66105_66098.aspx

FUTUREZONE über die Empfehlungen der FTC: http://www.futurezone.at/stories/1664748/

Download FTC-Empfehlungen (PDF): http://www.ftc.gov/os/2010/12/101201privacyreport.pdf

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