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Sonntag, 19. Mai 2013

Last update05:49:58 AM GMT

Donnerstag, den 31. Mai 2012 um 08:40 Uhr

Datenschutz: Anonymisierungsdienste im Aufwind

Konkrete Zahlen gibt es nicht, aber schaut man sich die wachsende Zahl der Anbieter an, scheint die Nutzung von Anonymisierungsdiensten, mit denen Internetnutzer sicher und unerkannt im Netz surfen können, rasant zuzunehmen. Eine aktuelle Facebook-Umfrage der Initiative Privat im Internet https://www.facebook.com/PrivatimInternet hat ergeben, dass rund die Hälfte der teilnehmenden User einen Anonymisierungsdienst nutzen würde, ein Großteil aber unter der Bedingung, dass der Service kostenfrei ist. Mehr als 300 nahmen an der Umfrage teil.

Proxy-Service oder TOR-Netzwerk

Ob aus Angst vor Datenmissbrauch, der Überwachung der eigenen Nutzungsgewohnheiten – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – oder dem Wunsch, der Internet-Zensur zu entgehen; die Gründe für die Nutzung von Anonymisierungsservices sind genauso vielfältig wie die Dienste selbst. So kann der User z.B. mit einem Proxy-Service, wie dem von Startpage angebotenen, verhindern, dass beim Internet-Surfen private, persönlich zuordenbare Informationen preisgegeben werden. Auch das sogenannte TOR-Netzwerk schützt seine Nutzer vor einer Analyse des Datenverkehrs und ermöglicht so ein – beinahe – komplett anonymes Surfen.

Vergleichstest Anonymisierungsdienste

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt schon seit Jahren allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden, um einer verdachtslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens zu entgehen. In einem Vergleichstest hat ein Mitglied des Arbeitskreises im Jahr 2009 17 internationale Anonymisierungsdienste unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen (PDF-File: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Vergleichstest.pdf). Im März dieses Jahres soll die EU-Kommission laut AK Vorratsdatenspeicherung Anonymisierungsdienste blockiert haben – und das, obwohl die EU diesen Services immer wieder eine positive Rolle für Demokratie- und Bürgerrechtsbewegungen in anderen Ländern eingeräumt hat.

Virtual Private Network schützt Privatsphäre

Eine weitere Möglichkeit, anonym im Internet zu surfen, sind die sogenannten VPN-Dienste (Virtual Private Network). Diese werden z.B. von Journalisten genutzt, die in ihren Ländern keinen freien Zugang zum Internet haben. In Firmen sind solche Netzwerke schon längst Standard und dienen dazu, das eigene Netzwerk vor Industriespionage oder dem Diebstahl von Betriebsgeheimnissen zu schützen. Beim Surfen in öffentlichen WLAN-Netzen kann ein Virtual Private Network genutzt werden, um Privatsphäre und Daten vor Dritten zu schützen. Auch die lokale Sperrung bestimmter Online-Dienste wie Skype oder Hulu animiert Internetuser zunehmend zur Nutzung von VPN-Services.

VPN-Kriterium: Vertrauenswürdigkeit

Dank der Verbindung zu einem VPN-Gateway („tunneln“) verschwindet der Internetnutzer aus dem Radar seines Zugangsproviders. Es erscheint lediglich ein sicher verschlüsselter Datenstrom, die einzig sichtbare IP-Adresse ist die des VPN-Servers. Allerdings sollte sorgsam darauf geachtet werden, dass der VPN-Anbieter seriös ist und nicht selbst Daten mitloggt. Die österreichische Firma Simon Consulting, die den Anonymisierungsdienst Hideway.eu betreibt, verspricht jedenfalls „100% anonymes Surfen“. Das Besondere: Der Service fällt nach eigenen Angaben nicht unter die in Österreich im April in Kraft getretene EU-Vorratsdatenspeicherung.

Weiterführende Links zum Thema Anonymisierungsdienste:

Aufstieg der virtuell-privaten Netze
http://fm4.orf.at/stories/1698907/

EU-Kommission blockierte Anonymisierungsdienste
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/564/55/lang,de/

Initiative Privat im Internet – Facebook-Umfrage zum anonymen Surfen
https://www.facebook.com/questions/361394790583034/

Wikipedia-Artikel Virtual Private Network
http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network

Veröffentlicht in Startseite
Montag, den 27. Februar 2012 um 09:55 Uhr

Vorratsdatenspeicherung auf österreichisch!

Wie immer strebt man in Österreich auch bei der Vorratsdatenspeicherung eine österreichische Lösung an. Die Richtlinie spricht vom Einsatz bei Terrorismus und Schwerverbrechen. In Österreich gibt es diese Definition nicht und eine zu schaffen wäre mit Arbeit verbunden. Statt dessen wird das Gesetz an mit einer "Strafandrohung von einem Jahr" verknüpft. Damit hat die ÖVP die meisten Teile Ihrer Forderungen durchgesetzt. Doch man wollte mehr und unserer Meinung nach wird man sich etwas mehr holen, wenn der erste Schritt getan ist.

Wir möchten nun hier für euch darstellen, welche minderen Vergehen ab 2012 eure Privatsphäre beenden werden. Das heißt, werden eure Vorratsdaten erst mal geöffnet, werden die Daten erfasst und wahrscheinlich für den Rest eures Lebens in den Datenbanken der Justiz abrufbar sein.

Beispiele, welche Vergehen künftig die Tür zu euren Daten öffnen:

•    Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder schonungsbedürftiger Personen (§ 93 StGB)
•    Schwere Nötigung (§ 106 StGB) - Vater zur geschiedenen Frau: "Lass´mich zu meinem Kind oder i hau da eine aufs Aug"
•    Gefährliche Drohung (§107 StGB) - nur: "I hau da eine aufs Aug"
•    Schwere Sachbeschädigung (§126 StGB) - weil ZB an einer Ampel
•    Schwerer Diebstahl (§128 StGB) - zB ein Kreuz aus einer Kirche
•    Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (153c StGB)
•    Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB)
•    Geldwucher (§ 154 StGB)
•    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b)
•    Verbotene Adoptionsvermittlung (§ 194 StGB)
•    Versetzung von Grenzzeichen (§ 230 StGB)
•    Widerstand gegen die Staatsgewalt (§269 StGB) - jeder Schubser gegen einen Polizisten

Was ist so schlimm an der Vorratsdatenspeicherung?
Vorrats-Datenspeicherung bedeutet konkret, dass absolut alles, was im Internet oder Fernmeldebereich geschieht, zukünftig aufgezeichnet wird. Jedes Telefongespräch, jede persönliche Email, jedes ausgefüllte Formular. Schlimm ist auch, dass die Justiz auf diese Daten ohne richterlichen Beschluss Zugriff erhält. Neben euch wohnt ein Polizist, mit dem ihr euch gar nicht so gut versteht? In Zukunft ist er über euch unterrichtet.

Trickreiche Kommunikation der Verantwortlichen
NUR Verbindungsdaten werden aufgezeichnet. Tja, der Staat hat da aber viele weitere Ideen (nö nicht der österreichische Staat ;-). Aber die EU Kommission.
•    ACTA
•    INDECT
•    ELENA
•    SWIFT
•    Fluggastdaten (die Idee kommt aus US, denn die wollen ja unsere Daten)

Die gegenwärtige Bundesregierung ist bei all diesen Dingen live dabei und investiert (INDECT), plant (ACTA, ELENA), setzt um (SWIFT) und ist bereit (Fluggastdaten).

Besonders widerwärtig ist aber die Argumentation der EU (Terror, Kinderpornografie), die wir entkräften wollen und werden. Die österreichische Bundesregierung will uns den Verlust der Freiheit mit der angedrohten Millionenstrafe der EU argumentieren. Das ist insofern schäbig, da die österreichische BR jährlich Milliarden unnötig verschleudert. Stichworte sind Skylink, AKH und natürlich das gesamte System aus Heerscharen von Beamten, Funktionären und Landesgremien. Hier könnten wir nun hunderte Seiten vollpflastern. Aber es geht uns nur um Folgendes:

DIE VERHINDERUNG DER VORRATSDATENSPEICHERUNG IN EUROPA!

Veröffentlicht in Startseite
Donnerstag, den 22. September 2011 um 08:45 Uhr

Aktionen gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachungswahn

Facebook-Software soll Online-Petitionen auch in Österreich ermöglichen

Fast scheint es, als seien die Themen Vorratsdatenspeicherung und Überwachungswahn angesichts der sich verschärfenden Euro- und Finanzkrise etwas aus dem Schlaglicht von Medien und Öffentlichkeit geraten. Pünktlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause erhöht sich nun aber die Schlagzahl der Aktionen von Freiheitsaktivisten in ihrem Kampf um den Erhalt von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und zensurfreiem Zugang zu Informationen.

Aktivisten rufen zur Demo "Freiheit statt Angst" auf

Am Samstag, dem 11. September 2011, genau zehn Jahre nach den folgenschweren Terroranschlägen auf die Türme des World Trade Centers sowie das Pentagon riefen Bürgerrechtler zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die "ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat" auf.

Vorratsdatenspeicherung, INDECT und "Bundestrojaner" in der Kritik

Eines der wichtigsten Ziele der Initiatoren war und ist die Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus richtete sich der Protest auch gegen das EU-Projekt INDECT, mit dem der "flächendeckende Überwachungsstaat" Realität zu werden droht, und staatliche Schnüffelsoftware, bekannt unter dem Namen "Bundestrojaner". In Brüssel machten Privatsphäre-Verfechter bei den Aktionstagen "Freedom Not Fear" vom 17. bis 19. September 2011 mobil.

Online-Petition für europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung

Ende August haben Vorratsdatenspeicherungsgegner zudem eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag gestartet. Ziel: Der Bundestag soll die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären und sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie sowie ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Insgesamt mehr als 50.000 Aktivisten verzeichnete die aktion innerhalb von drei Wochen. Damit muss vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss eine öffentliche Anhörung einleitet werden.

Petition via Web in Österreich ungültig

In Österreich können Aktivisten von solchen Möglichkeiten nur träumen. In der Alpenrepublik ist es derzeit noch gar nicht möglich, eine Petition via Web einzureichen. Überhaupt findet man nur sehr spärliche Informationen. Um in Österreich sein demokratisches Grundrecht auf Einreichung einer Petition wahrnehmen zu können, muss man schon sehr viel Geduld mitbringen. Die Stimmen für die Petition müssen auf der Straße eingesammelt werden.

Facebook-Software erhöht Druck des Volkes auf die Politik

Die Lösung für das Problem: Privat im Internet entwickelt gerade eine Software für das Social Network Facebook und folgt damit den Vorbildern in diversen restriktiven Staaten, mittels sozialer Netzwerke für entsprechende Aufmerksamkeit zu sorgen "Es geht letztendlich nicht darum, wo man eine Petition zusammenbringt, sondern wie groß der Druck des Volkes auf die Politik wird", erklären die Initiatoren. Bei Facebook werden auch und vor allem die jungen Wähler erreicht - ein wichtiger Schritt gegen die Politikverdrossenheit der Jugend.

Weiterführende Links:

http://www.privat-im-internet.de/General/fragen-und-antworten-zum-bundestrojaner.html

http://www.privat-im-internet.de/Startseite/INDECT-Der-Alb-Traum-von-der-Hightech-Uberwachung.html

http://blog.freiheitstattangst.de/about/

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Petition-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-1330972.html

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2011/Brussels

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Donnerstag, den 22. September 2011 um 08:45 Uhr

Aktionen gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachungswahn

Facebook-Software soll Online-Petitionen auch in Österreich ermöglichen

Fast scheint es, als seien die Themen Vorratsdatenspeicherung und Überwachungswahn angesichts der sich verschärfenden Euro- und Finanzkrise etwas aus dem Schlaglicht von Medien und Öffentlichkeit geraten. Pünktlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause erhöht sich nun aber die Schlagzahl der Aktionen von Freiheitsaktivisten in ihrem Kampf um den Erhalt von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und zensurfreiem Zugang zu Informationen.

Aktivisten rufen zur Demo "Freiheit statt Angst" auf

Am Samstag, dem 11. September 2011, genau zehn Jahre nach den folgenschweren Terroranschlägen auf die Türme des World Trade Centers sowie das Pentagon riefen Bürgerrechtler zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die "ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat" auf.

Vorratsdatenspeicherung, INDECT und "Bundestrojaner" in der Kritik

Eines der wichtigsten Ziele der Initiatoren war und ist die Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus richtete sich der Protest auch gegen das EU-Projekt INDECT, mit dem der "flächendeckende Überwachungsstaat" Realität zu werden droht, und staatliche Schnüffelsoftware, bekannt unter dem Namen "Bundestrojaner". In Brüssel machten Privatsphäre-Verfechter bei den Aktionstagen "Freedom Not Fear" vom 17. bis 19. September 2011 mobil.

Online-Petition für europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung

Ende August haben Vorratsdatenspeicherungsgegner zudem eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag gestartet. Ziel: Der Bundestag soll die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären und sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie sowie ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Insgesamt mehr als 50.000 Aktivisten verzeichnete die aktion innerhalb von drei Wochen. Damit muss vom zuständigen parlamentarischen Ausschuss eine öffentliche Anhörung einleitet werden.

Petition via Web in Österreich ungültig

In Österreich können Aktivisten von solchen Möglichkeiten nur träumen. In der Alpenrepublik ist es derzeit noch gar nicht möglich, eine Petition via Web einzureichen. Überhaupt findet man nur sehr spärliche Informationen. Um in Österreich sein demokratisches Grundrecht auf Einreichung einer Petition wahrnehmen zu können, muss man schon sehr viel Geduld mitbringen. Die Stimmen für die Petition müssen auf der Straße eingesammelt werden.

Facebook-Software erhöht Druck des Volkes auf die Politik

Die Lösung für das Problem: Privat im Internet entwickelt gerade eine Software für das Social Network Facebook und folgt damit den Vorbildern in diversen restriktiven Staaten, mittels sozialer Netzwerke für entsprechende Aufmerksamkeit zu sorgen "Es geht letztendlich nicht darum, wo man eine Petition zusammenbringt, sondern wie groß der Druck des Volkes auf die Politik wird", erklären die Initiatoren. Bei Facebook werden auch und vor allem die jungen Wähler erreicht - ein wichtiger Schritt gegen die Politikverdrossenheit der Jugend.

Weiterführende Links:

http://www.privat-im-internet.de/General/fragen-und-antworten-zum-bundestrojaner.html

http://www.privat-im-internet.de/Startseite/INDECT-Der-Alb-Traum-von-der-Hightech-Uberwachung.html

http://blog.freiheitstattangst.de/about/

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Petition-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-1330972.html

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Freedom_Not_Fear_2011/Brussels

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Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ist eines der Hauptargumente für Politiker aller Couleur, wenn es um die Verteidigung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung geht. So heißt es etwa im "Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" des Bundesjustizministeriums, dass die "befristete Speicherung von Verkehrsdaten" vor allem dem Zweck diene, "Bestandsdatenauskünfte, d.h. eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu Personen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu ermöglichen".

Wer surft wann mit welcher IP-Adresse

Das bedeutet: Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger könnten künftig alle Verbindungen eines jeden Internetusers gespeichert werden. Die Daten zeigen dann, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz gesurft, publiziert oder gemailt hat. Dabei macht eine Aufstellung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung deutlich, dass von 1.000 polizeilich bekannten aber nicht aufgeklärten Straftaten die Verbreitung oder Beschaffung von Kinderpornografie im Internet nicht einmal eine ausmacht (< 0,1 Prozent).

Abmahnung von Urheberrechtsverstößen

Auch das Argument, dass mithilfe der erhobenen Verkehrsdaten die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet verbessert würde, zieht nicht. Zum einen werden Auskünfte über Internetnutzer (IP-Adressen) zu 95,4 Prozent (!) zur Abmahnung von Urheberrechtsverstößen und nur zu 0,1 Prozent für strafrechtliche Ermittlungen wegen Austauschs kinderpornografischer Darstellungen im Internet erteilt. Außerdem liegt die Aufklärungsquote (2009) in Sachen Kinderpornografie im Netz mit 84 Prozent ohnehin weit über der für allgemeine Straftaten (56 Prozent). Und das ist auch gut so! Die Aufklärungsquote bei Internetdelikten ist mit dem In-Kraft-Treten der Vorratsdatenspeicherung übrigens nicht gestiegen, sondern um 4 Prozentpunkte gesunken.

Experten wissen längst, dass die Verbreitung von Kinderpornografie nicht unter den Augen der Öffentlichkeit abläuft, sondern geschlossene Netzwerke und Anonymisierungsdienste genutzt werden, mit denen die Sammlung von Daten erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Es handelt sich hierbei - traurigerweise - um professionelle Netzwerke, ja eine Industrie. Im Vordergrund sollte also nicht die Jagd nach einzelnen Konsumenten stehen, die zudem jeden einzelnen Internetuser unter Generalverdacht stellt, sondern die Zerschlagung dieser Netzwerke und die sofortige Löschung entsprechender Webangebote.

Hohe Erfolgsquote bei Löschanträgen

Wenigstens in diesem Punkt ist kürzlich ein bedeutender Fortschritt erzielt worden. Das noch von Ursula von der Leyen eingeführte umstrittene Gesetz zu Internetsperren gegen Kinderpornografie wurde vor wenigen Wochen gekippt. Kritisiert wurde vor allem die Möglichkeit, diese Sperren zu umgehen. Außerdem befürchteten Kritiker, dass die Inhaltekontrolle auch zu Zensurzwecken in anderen Bereichen missbraucht werden könnte. Nun zeigt sich, dass das BKA hohe Erfolgsquoten bei Löschanträgen erzielt. Nach zwei Wochen seien bereits 93 Prozent der entdeckten kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sogar 99 Prozent, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings trotzdem nicht vom Tisch - im Gegenteil.

Weiterführende Links:

Die Kinderporno-Lüge

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/427/1/lang,de/

BMJ-Eckpunktepapier Vorratsdatenspeicherung

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile

Internetsperren gegen Kinderpornografie

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,755320,00.html

 

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Dienstag, den 29. März 2011 um 05:23 Uhr

Wie Datenschutz funktionieren soll

Veranstaltung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und Prof. Dr. Martin Selmayr, Kabinettschef von Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission.

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Sonntag, den 27. März 2011 um 06:44 Uhr

Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung für die Europäer?

Für alle Zweifler. Niemand will Kinderschänder fangen oder den Terror bekämpfen. Dies sind nur Arrgumente, die euch beschwichtigen sollen.

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Freitag, den 25. März 2011 um 09:43 Uhr

ELENA - Sozialdaten-Speicher im Kreuzfeuer der Kritik

"Anlasslose Vorratsdatenspeicherung und damit grundgesetzwidrig"

ELENA (von griech. Helena, die Leuchtende, Strahlende) ist eigentlich ein schöner weiblicher Vorname. Bei den meisten Datenschützern dürfte die Nennung dieses Namens allerdings ein Schaudern, vielleicht sogar Abscheu auslösen. Denn ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) ist auch der Name der umstrittenen Zentraldatei mit den Sozialdaten deutscher Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen dafür seit Januar 2010 verpflichtend umfassende Daten ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung melden.

Sammlung sensibler persönlicher Daten

Das hehre Ziel: Bürokratieabbau. Durch ELENA sollen Unternehmen jährlich 85,6 Millionen Euro einsparen können. Für die Arbeitgeber entfällt die Pflicht, ihren Beschäftigten Bescheinigungen in Papierform für eventuelle Sozialleistungen auszustellen. Das Problem: Die riesige Sammlung sensibler persönlicher Daten an zentraler Stelle. Nicht nur, dass Informationen über Fehlzeiten, Kündigungsgrund oder eventuelle Abmahnungen (bei Kündigung) ohne Wissen des Arbeitnehmers übermittelt werden.

Diese Daten sollen dann dazu dienen, dass etwa Arbeitsagenturen per Mausklick das Recht eines Antragsstellers auf staatliche Unterstützung prüfen können. Darüber hinaus weckt eine solch große Datensammlung natürlich auch Begehrlichkeiten. Wer kann heute sagen, ob in Zukunft neben Krankenkassen, Sozialämtern und Studentenwerken nicht auch z.B. Polizei und Finanzamt Zugriff erhalten könnten? Von den Gefahren eines Datenlecks - etwa infolge eines groß angelegten Hackerangriffs - ganz zu schweigen.

Datenspeicherung als Grundrechtseingriff

Klar, dass Datenschützer seit dem Vorjahr Sturm gegen dieses Datenmonstrum laufen. Mit Unterstützung von über 22.000 Bürgern wurde im März 2010 Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht. Einen Eilantrag gegen ELENA hatte das Bundesverfassungsgericht im September des Vorjahres zwar abgelehnt, gab aber immerhin zu bedenken, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft".

Mit dem Hessischen Rundfunk (hr) ist nun auch der erste größere Arbeitgeber zum Frontalangriff auf ELENA übergegangen. Auslöser war die Entscheidung der CDU/FDP-Bundesregierung, den ursprünglich anvisierten Start-Termin Januar 2012 wegen "organisatorischer und finanzieller Bedenken der Kommunen" um 2 Jahre zu verschieben. In einem öffentlichen Protestbrief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und den Bundesbeauftragen für den Datenschutz, Peter Schaar, fordert der hr, das zentrale Speichern - vorerst - zu beenden. Wegen des verspäteten Starts 2014 sei nach hr-Auffassung "die Erhebung und Speicherung sämtlicher Daten aus 2010 und 2011 eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und damit grundgesetzwidrig".

Regierungsstimmen gegen ELENA


Als "anlasslose Vorratsdaten", die im "Widerspruch zur Verfassung" stünden, bewertet auch Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die bisherige Datensammlung seit 2010. Der AK Vorratsdatenspeicherung fordert deshalb eine Rücknahme des ELENA-Gesetzes und die Löschung der bisher gesammelten Daten. Selbst in der Regierung finden sich Stimmen gegen die Datenkrake ELENA. So hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon im Mai 2010 die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen grundsätzlich infrage gestellt. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich für einen Stopp des Verfahrens stark gemacht. Herausgekommen ist bisher allerdings nur die Verschiebung des Starts. Das Datensammeln geht vorerst weiter.

Weiterführende Links

  • Was ist ELENA? http://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena
  • Protest-Brief des hr (PDF-Download) http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/download.jsp?key=standard_document_40946765&row=0&rubrik=34954
  • ELENA - Hintergrundinformationen des AK Vorratsdatenspeicherung http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ELENA
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Die Szene in Österreich formiert sich. Laut Gesprächen mit diversen Interessenvertretern soll im Mai 2011, basierend auf dem Ministerratsbeschluss das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für 2012 beschlossen werden. Der Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter - Quintessenz - verfasste gestern einen offenen Brief, dessen Adressat der Justizausschuss ist. Diesen möchten wir euch keineswegs vorenthalten:

Sehr geehrtes Mitglied des Justizausschusses,

ich wende mich heute per Briefpost an Sie, weil in Zukunft Briefe
die einzige Möglichkeit sein werden, um unbeobachtet und privat
miteinander zu kommunizieren. Mit großer Sorge stellen wir einen
schrittweisen Verfall unserer Bürger- und Menschenrechte fest.
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Wege der TKG- bzw. SPG- und
StPO-Novelle.

Am 23. März 2011 sind Sie als Mitglied des Justizausschusses des
Österreichischen Nationalrates um Ihre Meinung und fachliche
Expertise gefragt, was die gesetzlichen Änderungen rund um das
Schlagwort "Vorratsdatenspeicherung" betrifft.
Natürlich unterstützen wir jede sinnvolle Initiative, jede
Maßnahme, die der Bekämpfung von Terrorismus oder von
Kinderpornographie, dient. Mit Rückgriff auf Schlagworte wie
Terrorismusbekämpfung und Kinderpornographie wird allerdings nicht
selten versucht, Kritik an der Verhältnismäßigkeit von staatlichen
Maßnahmen im Keim zu ersticken oder spezifische Einzelinteressen
(Stichwort: polizeigewerkschaftlich motivierter Machtzuwachs für die
Sicherheitsbehörden oder Interessen der "Urheberrechtsindustrie")
politisch leichter durchzusetzen.

Wie auch andernorts, dient nun auch in Österreich Lobbyisten die
Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten als
Vorwand um eine durchgängige Überwachung aller Lebensbereiche
anzustreben und damit einen Überwachungsstaat Orwell'scher Prägung
einzuführen. Die derzeit ins Auge gefassten Gesetzesänderungen
überschreiten bei weitem den Mindestrahmen, den die Europäische
Kommission in ihrer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen
hat. Daher ist die Argumentation, Österreich müsse diese Gesetze in
dieser Form erlassen, ansonsten drohen Strafen der EU in Millionen
Höhe, nur bedingt zutreffend.

Vor allem festzuhalten ist in diesem Kontext, dass sich der
österreichische Ansatz - entgegen dem ausdrücklichen Ziel der
EU-Richtlinie - nicht auf die Zwecke der Bekämpfung von Terrorismus
und der schweren, organisierten Kriminalität (oder sonstiger schwerer
Straftaten) beschränkt. Im Bereich der Internetnutzung etwa sollen
auf Vorrat gespeicherte Daten vielmehr für die Verfolgung jedweder
Straftaten (bspw. auch Ehrenbeleidigung) herangezogen werden können.
Zudem ist nachdrücklich zu betonen, dass die legistische Umsetzung
der Vorratsdatenspeicherung offenbar dazu missbraucht wird, die schon
bisher weitgehend ohne angemessene rechtsstaatliche Kontrolle
möglichen sicherheitspolizeilichen Eingriffe in das
Kommunikationsgeheimnis noch auszubauen. So soll die Identifizierung
von Internetnutzern durch die Polizei ohne gerichtliche oder sonstige
effektive unabhängige Kontrolle für praktisch jedweden
(sicherheitspolizeilichen) Zweck erlaubt werden.

Umgekehrt sollen aber die Betroffenenrechte etwa in Form der
nachträglichen Information über solche polizeilichen Eingriffe weit
hinter jenen zurückbleiben, die bei, von den Justizbehörden
angeordneten, vergleichbaren Überwachungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Diese gravierende rechtsstaatliche Problematik besteht im Grunde
schon heute, wird aber durch die Vorratsdatenspeicherung weiter
verschärft.

Grundsätzliches zur Vorratsdatenspeicherung im europäischen Kontext
Die Richtlinie 2006/24/EG entstammt der Zeit vor dem Vertrag von
Lissabon. Mit dessen Inkrafttreten am 1. Dezember 2009 wurde die
Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben. Dies
bedeutet, dass sämtliche Gesetzgebungsakte der EU auch am Maßstab der
Grundrechtecharta gemessen werden müssen. Dies gilt
selbstverständlich auch für die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung.

Bereits die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat greift
insbesondere in die Grundrechte auf Achtung der Privatsphäre (Art 7
Grundrechtecharta) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art 8
Grundrechtecharta) ein. Mit der Einführung der
Vorratsdatenspeicherung sollen nämlich Daten gespeichert und
verfügbar gemacht werden, die bisher explizit nicht gespeichert
werden dürfen.

An der Festlegung angemessener Schutzmechanismen oder technischer
Vorkehrungen zur Beschränkung dieser Eingriffe in der Richtlinie
selbst fehlt es aber. Die gesellschaftspolitischen Auswirkungen
können andererseits enorm sein, wenn erst einmal das Vertrauen in die
Kommunikationsfreiheit verloren ist. Implizit erfolgt die Abschaffung
des Redaktionsgeheimnisses, des polizeilichen Informantenschutzes,
des Anwaltsgeheimnisses und des Arztgeheimnisses. Daneben werden auch
alle anderen auf Vertrauen und Anonymität angewiesene Hilfsdienste
untergraben, wie "Rat auf Draht", der Frauennotruf, die Kummernummer,
die Telefonseelsorge oder die Aids-Hilfe.

In letzter Instanz hätte der Gerichtshof der EU über die
Vereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der
Grundrechtecharta zu entscheiden. Bis dato hatte er dazu allerdings
mangels Vorlage durch nationale Höchstgerichte keine Gelegenheit. In
bisherigen Verfahren wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
ging es nur um den formalen Aspekt der Fristversäumnis durch die
Mitgliedstaaten. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der
Vorratsdatenspeicherung als solcher unterblieb.

Allerdings hat sich bereits eine Reihe nationaler
Verfassungsgerichte mit der Thematik der Vorratsdatenspeicherung
befasst. Das rumänische sowie das bulgarische Verfassungsgericht
haben die Umsetzung mit der jeweiligen Verfassung als unvereinbar
erklärt. Im Februar 2011 hat auch das Höchstgericht von Zypern die
Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig aufgehoben und die
Löschung aller bisher gespeicherten Daten angeordnet.
Die Niederlande, Griechenland und auch Schweden haben die
Richtlinie noch nicht umgesetzt. Schweden, normalerweise ein
Musterknabe, wenn es um die Umsetzung der EU-Gesetzgebung geht,
weigert sich trotz verlorener Klage vor dem EuGH die Richtlinie wegen
Bürgerrechtsbedenken umzusetzen.

Auf Antrag der EU-Kommission verurteilte das EU-Gericht in
Luxemburg das Königreich Schweden wegen Verstoßes gegen den
EU-Vertrag. Als Sanktion für seinen "Ungehorsam" muss Stockholm erst
mal nur die Gerichtskosten tragen. Die schwedische Regierung hat sich
nach wie vor kein abschließendes Urteil gebildet, ob diese Richtlinie
nicht auf unzulässige Weise die Integrität einzelner Mitbürger
verletze und damit ein Menschenrechtsverstoß sei. Am 16. März 2011
hat das Parlament in Schweden wieder gegen den dortigen Entwurf der
Umsetzung gestimmt.

Für Österreich ist darauf hinzuweisen, dass Österreich einerseits
- nicht zuletzt wegen innerstaatlicher Grundrechtsbedenken - säumig
mit der Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist und sich bereits auf
der Stufe eines Mahnverfahrens im Anschluss an eine Verurteilung
durch den EuGH wegen Nichtumsetzung befindet. Zugleich wurde
Österreich wegen unvollständiger Umsetzung der
EG-Datenschutzrichtlinie geklagt. Dies
deshalb, weil die Kommission der Ansicht ist, die
Datenschutzkommission verfüge nicht über die nötige Unabhängigkeit
als Kontrollorgan nach der EG-Datenschutzrichtlinie.

Hier besteht insofern ein Zusammengang mit der
Vorratsdatenspeicherung als im Artikel 9 der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung eine unabhängige Kontrollstelle verlangt
wird, welche in Österreich mit der Datenschutzkommission
gleichzusetzen wäre. Fehlt es der Datenschutzkommission tatsächlich
an dieser Unabhängigkeit, würde dies die Grundrechtsproblematik der
Vorratsdatenspeicherung naturgemäß zusätzlich verschärfen.
Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene
Die EU-Kommission ist seit 15. September 2010 ist mit ihrem
Evaluierungsbericht in Verzug. Bis heute gibt es keine fundierten
Analysen, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Sinn macht und zur
Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität geeignet
ist.

Derzeit ist auch noch nicht erkennbar, welche Änderungen die
EU-Kommission vorschlagen wird. Derzeit ist offen, ob der EuGH diese
Richtlinie aus grundrechtlichen Überlegungen aufheben wird.
Österreich, als aktives Mitglied der EU, sollte sich für die
Rücknahme der Richtlinie zur EU-Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
Vorratsdatenspeicherung als Fußfesseln für die Gesamtbevölkerung
Die elektronische Fußfessel verwendet das Handy-Signal um den
Standort des Häftlings zu überwachen. In gleicher Weise protokolliert
die Vorratsdatenspeicherung die Position der österreichischen Bürger
und zeichnet dies auf Vorrat auf. Beschränkt sich die Neugierde des
Staates bei Häftlingen auf die reinen Standortdaten, so sollen bei
allen unbescholtenen Bürgern zusätzlich auch noch alle
Komunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden: wer wen angerufen
hat, wer wem eine SMS geschickt hat, wer welche eMail empfangen hat -
damit kann sich die Vorratsdatenspeicherung zur elektronische
Fußfessel für alle unbescholtenen Bürger entwickeln.
Bei den Vorratsdaten wird immer der Kontakt zwischen 2 Menschen
protokolliert - Daten die Zwangsläufig nur Sinn machen, wenn die
Kontakte ausgewertet werden - eine Technik, die in den Zeiten des
RAF-Terrors in Deutschland unter dem Begriff "Rasterfahndung" bekannt
wurde. In Sozialen-Netzwerken wird die These aufgestellt, dass jeder
Mensch über maximal 7 Schritte mit jedem Menschen verbunden ist. Nach
dieser Analyse ist jeder verdächtig - je mehr Kontakte man hat, umso
verdächtiger wird man zwangsläufig.

In der EU-Richtlinie wird an mehreren Stellen ausdrücklich auf den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen und dass die
Vorratsdaten nur zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und
Verfolgung von schweren Straftaten zur Verfügung stehen. Besonders
Augenmerk galt der Bekämpfung des Terrorismus und der schweren,
organisierten Kriminalität.

Schlussfolgerung
Bei der Umsetzung in nationales Recht müssen die Grundrechte in
vollem Umfang gewahrt werden. Nach Artikel 8 der EMRK in der
Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
müssen Eingriffe von Behörden in das Recht auf Privatsphäre den
Anforderungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit genügen und
deshalb festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecken dienen,
wobei sie in einer Weise erfolgen müssen, die dem Zweck des Eingriffs
entspricht, dafür erheblich ist und nicht darüber hinausgeht.
Sehr geehrtes Mitglied des Justizausschusses, in Ihrer Funktion als
Mitglied des Justizausschusses möchte ich Sie bitten, Ihren Einfluss
geltend zu machen, die Umsetzung in Österreich so lange auszusetzen,
bis die prinzipiellen Fragen in den andern EU-Ländern bzw. in der EU
selber, von den Verfassungsgerichten geklärt ist, die durch die
Gültigkeit einer EU-Grundrechtscharta seit dem Vertrag von Lissabon
in Europa gilt.

Unabhängig von diesem Evaluierungsbericht muss getrachtet werden
Grundrechtseingriffe zurückzuschrauben. Wenn die EU in ihrem
Evaluierungsbericht Vorratsdaten zur Strafverfolgung als notwendig
erachtet, sollte auch in Österreich, wie in anderen Ländern ein
"Quick-Freeze-Verfahren" diskutiert werden. Ein Verfahren, das zu
letzt von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
vorgeschlagen und von EU-Justizkommissarin Viviane Reding unterstützt
wurde.

Aus unserer Sicht sollte eine Umsetzung explizit auf die
Bekämpfung von Terrorismus und der schweren, organisierten
Kriminalität beschränkt sein. Gleichzeitig muss vor Umsetzung eine
Lösung gefunden werden, wie besondere Schutzrechte, wie die
Pressefreiheit erhalten bleiben. Statt alle Menschen unter
Generalverdacht zu stellen, sollte das "Quick Freeze-Verfahren" zum
Einsatz kommen, also die Speicherung nur in Verdachtsfällen, mit
entsprechendem Rechtsschutz und Informationsverpflichtungen.
Information und Transparenz sind wesentliche Elemente einer
Anti-Missbrauchsgarantie bei geheimen Überwachungen. Insbesondere
darf es hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene
keine Ungleichgewichte zwischen polizeilichen (SPG) und justiziellen
(StPO) Eingriffsmaßnahmen geben.

Im Namen des Vereins möchte ich Sie bitten uns in unserem Bemühen
um die Bürgerrechte zu unterstützen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Mag. Georg Markus Kainz
Chairman of the Board


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